Stuttgart (S): Polizeibeamte haben in der Nacht zum Sonntag (21.06.2020) bei den Angriffen auf Polizei und Ladengeschäfte (siehe Pressemitteilungen vom 21.06.2020) mehrere Personen festgenommen. Von den 25 vorläufig festgenommenen Personen werden heute im Laufe des Tages sieben Beschuldigte im Alter von 16 bis 33 Jahren dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart mit dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.
Beschuldigte werden nach Chaos Nacht in der Stuttgarter Innenstadt dem Haftrichter vorgeführt.
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Bereits gestern Abend wurde auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft gegen zwei weitere Beschuldigte im Alter von 18 und 30 Jahren Haftbefehle erlassen, wobei der Haftbefehl gegen den 18-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Den Beschuldigten, die die deutsche, kroatische, irakische, portugiesische und lettische Staatsangehörigkeit besitzen, wird dabei u.a. schwerer Landfriedensbruch (§ 125a StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) und Diebstahl in besonders schweren Fall (§ 243 StGB) vorgeworfen.
Ein 16-jähriger Beschuldigter soll zudem einen bereits am Boden liegenden Studenten, der die Ausschreitungen verbal kritisiert hatte und daraufhin von einer Personengruppe zusammengeschlagen worden war, gezielt gegen den Kopf getreten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft diesem Beschuldigten versuchten Totschlag vor, da er den möglichen Tod des Studenten durch den gezielten Tritt gegen den Kopf zumindest billigend in Kauf genommen habe. Bei den übrigen 16 vorläufig festgenommenen Personen wurden derzeit die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft verneint und die Betroffenen daher nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. (Polizei)